Werde ein Teil von uns!
Werden Sie Mitglied in unserer Gemeinschaft und erleben Sie die Schönheit der Natur aus einer neuen Perspektive! Als Mitglied profitieren Sie nicht nur von exklusivem Zugang zu fantastischen Angelplätzen, sondern auch von der Möglichkeit, Gleichgesinnte zu treffen und gemeinsam unvergessliche Momente in der Natur zu verbringen. Teilen Sie Ihre Leidenschaft fürs Angeln, lernen Sie Techniken von erfahrenen Anglern und genießen Sie die ruhige Atmosphäre am Wasser. Gemeinsam fördern wir den respektvollen Umgang mit der Natur und unterstützen nachhaltige Projekte. Schließen Sie sich uns an und werden Sie Teil unserer engagierten Gemeinschaft!
Die Anmeldung der Mitgliedschaft erfolgt über die Geschäftsstelle.
Geschäftsstelle
Brunsbütteler Gehweg- und Straßenreinigung Unruh
Heino u. Danny Unruh
Berliner Str. 3
25541 Brunsbüttel
📞 Tel.: 04852 9374
📱 Mobil: 0173 5934166
Öffnungszeiten
- Montag & Dienstag: 07:00 – 15:30 Uhr
- Freitag: 07:00 – 13:00 Uhr
Beitragsübersicht des Vereins
Jahresbeiträge
- Erwachsene: 40 €
- Jugendliche (12–18 Jahre): 27 €
Aufnahmegebühr
Zurzeit wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
- Die Jugendkarten für Kinder unter sind kostenlos.
- Ausgabe erfolgt über die Geschäftsstelle. Jahren
Arbeitsdienst
Für nicht geleisteten Arbeitsdienst wird folgender Betrag erhoben:
- Erwachsene: 25 €
- Jugendliche: entfällt
Ausnahmen vom Arbeitsdienst
Vom Arbeitsdienst befreit sind:
- Personen ab 65 Jahren
- Frauen
- Schwerbehinderte (mit entsprechendem Nachweis)
Weitere Beiträge & Gastkarten
Tagesscheine
- 24-Stunden-Schein
- Erwachsene: 12 €
- Jugendliche: 8 €
- 3-Tagesschein
- Erwachsene: 18 €
- Jugendliche: 15 €
- 7-Tagesschein
- Erwachsene: 25 €
- Jugendliche: 19 €
Gastkartenpreise
- Tageskarte: 10,00 €
- Wochenkarte: 30,00 €
- Monatskarte: 50,00 €
Ausgabestelle für Gastkarten
In der Geschäftsstelle
Kanalkarten (NOK):
Kanalkarten bekommt ihr direkt über www.hejfish.com oder über die Geschäftsstelle.
Bedingungen für Gastangler
Den Anordnungen der Kontrollorgane ist stets Folge zu leisten.
- Die Erlaubnis gilt für 3 Handangeln oder 1 Köderfischsenke (1×1 m).
- Kunstköderangeln (Blinker, Wobbler, Gummifisch) ist nur Mitgliedern erlaubt.
- Die Erlaubnis ist nicht übertragbar und nur mit gültigen Angelpapieren gültig.
- Gültig für folgende Pachtgewässer:
- Große Braake
- Leher Querwegsfleet
- Eddelaker Hauptfleet
- Vorfluter 02 an der B5 (nicht auf der KKB-Seite)
- Helser Kattrepler Fleet
- Schälgraben
- Es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge (Boote, Bellyboote) zum Fischfang einzusetzen.
- Köderfischsenken dürfen nicht gleichzeitig mit dem Angeln verwendet werden.
- Die tägliche Fangmenge für Karpfen, Hecht und Zander ist auf 2 Stück je Art begrenzt.
Mindestmaße
- Aal: 50 cm
- Karpfen: 40 cm
- Hecht: 55 cm
- Schleie: 35 cm
- Zander: 55 cm
- Forelle: 25 cm
- Barsch: 15 cm
- Weißfisch: kein Maß
Schonzeiten
- Hecht: 15.02. – 31.05.
- Zander: 15.02. – 31.05.
Wichtiger Hinweis
Verstöße gegen diese Bedingungen oder gesetzliche Vorschriften können zum Entzug der Angelerlaubnis führen.
In schwerwiegenden Fällen droht eine Sperrung für das Gewässer sowie erhebliche Geldstrafen.
Tauschkarten für Vereinsmitglieder
Für unsere Vereinsmitglieder stehen kostenlose Tauschkarten befreundeter Angelvereine zur Verfügung.
Die Ausgabe erfolgt über den 1. Sportwart.
Beteiligte Vereine & Gewässer
AV „Südermarsch“ Marne e.V.
Befischbare Gewässer:
- Brauereiteich
- Trennewurther Brök
- Helser Wehl
- Helser-/Kattrepler Fleet
- Neufelder Fleet
ASV Brokdorf von 1986 e.V.
Befischbare Gewässer:
- Kraftwerksgraben (ausgenommen Klärwerksbereich)
- Brokdorfer Mühlenteich
- Hollerwettern (Schöpfwerk bis B431)
SAV Glückstadt e.V.
Befischbare Gewässer:
- Anlagenteiche
- Batardeau
- Burggraben
- Festungsgraben
- Grap
- Hauptringgraben (Glückstadt-Tegelgrund)
- Teiche beidseits der Jahnstraße
- Teich und Grachten in Butendiek
- Regenrückhaltebecken (Gewerbegebiet Stadtstraße, Süd-Ost)
- Weißkuhle inkl. Holtenborn
- Binnenhafen (ab 23 m vor der Schleuse – 2. Poller Süd-West-Ufer)
- Herzhorner Rhin (Eisenbahnbrücke bis Stadtgrenze)
- Kremper Rhin (ab 25 m vor Schleuse bis Eisenbahnbrücke)
- Rhin
- Schwarzwasser (ab 25 m vor Schleuse bis Stadtgrenze)
SAV Itzehoe e.V.
Befischbare Gewässer:
- Teiche im Krempermoor / Bockwisch (ohne Moorwettern)
- Große Tonkuhle Itzehoe
- Kleine Tonkuhle Itzehoe
- Edendorfer Tonkuhle Itzehoe
- Stör (Delftorbrücke bis Barmau-Einmündung, ohne Hafen Wittenbergen)
- Sandkuhle Kremperheide
ASV Wilster
Befischbare Gewässer:
- Wilster-Au (Schleuse Kasenort bis Schöpfwerk Vaalermoor am NOK)
- Ausgenommen: Regenrückhaltebecken am Brook
ASV Kellinghusen
Befischbare Gewässer:
- Stör (Kirchweddelbach bis Bramau)
- Hörner Au (Flutschleuse bis Mündung)
- Heischbach (erste Straßenbrücke bis Mündung)
- Bramau (Kreisgrenze Wrist bis „Rote Brücke“, danach linksseitig bis Mündung)
- Großer & Kleiner Rensinger See
- Teichanlage Breitenburger Forst
- Störaltarm
- Stadtparkteich
Meldorfer Sportfischer Verein
Befischbare Gewässer:
- Südermiele
- Aussenmiele ohne Surfsee
- Barsfleth
ASV Dithmarsia Süderhastedt e.V.
Befischbare Gewässer:
- Holstenau
- Finksloch
- Eggstedter Moor
- Mergelkuhle Süderhastedt
Angelverein Burg Dithm.
Befischbare Gewässer:
- Informationen folgen
Hinweise
- Alle weiteren Bestimmungen sind den jeweiligen Tauschkarten zu entnehmen.
- Bitte beachtet stets die geltenden Vorschriften und Einschränkungen der Partnervereine.
Wir wünschen allen Mitgliedern erholsame und erfolgreiche Angeltage!
Der Vorstand
